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abberaumen (Tagsatzung)
absagen (Gerichtstermin)
Wortart:
Verb
Erstellt von:
rolandschweiger
Erstellt am:
22.05.2009
Bekanntheit:
43%
Bewertungen:
4
2
Dieser Eintrag ist als Teil des Wörterbuches eingetragen.
Kommentare (2)
das Gegenteil von anberaumen
DIE NÄCHSTE TAGSATZUNG WIRD FÜR DEN xx.yy.zzzz ANBERAUMT. DIE TAGSATZUNG (...) WURDE ABBERAUMT. Es ist wahrscheinlich kein reines Ö Wort aber viele Deutsche wundern sich dennoch über die Ausdrucksweise, wenn man von der Abberaumung einer Tagsatzung spricht.
rolandschweiger
22.05.2009
"Tagsatzung" gehört aus der "Übersetzung" entfernt!
"Tagsatzung" ist ein rein österr. Begriff aus der Rechtssprache (D: "Gerichtstermin")
Nachtrag:
Nach der erfolgten Übersetzungsverbesserung verdient der Eintrag auch von mir eine positive Bewertung,
leider aber ist eine Änderung unmöglich.
Koschutnig
08.01.2014
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